Rechtliches Bezogen auf Glücksspiel

Glücksspiele anzubieten, ist ein lukratives Geschäftsmodell und darf in der Schweiz nur von bewilligten Casinos und Lotteriegesellschaften zu haben sein.

Seit Januar 2019 sind neu alle Geldspiele atomar Gesetz geregelt (BGS). Es vereint das bisherige Spielbankengesetz (von 1998) und das Lotteriegesetz (von 1923).

Was änderte sich dabei neuen Glücksspielgesetz?

– Das neue Gesetz öffnet den Markt für legale Angebote von Casinospielen im Internet.- Kleine Pokerturniere dürfen – mit einer kantonalen Bewilligung nun auch ausserhalb von Casinos zu haben sein. Verschiedene Auflagen müssen erfüllt werden.- Neu gilt auch für Lotteriespiele das Mindestalter von 16 Jahren.- Zur Erarbeitung des Sozialkonzepts sind die Anbieter nimmer verpflichtet, mit Suchtfachstellen zusammenzuarbeiten- Zur Aufhebung einer Spielsperre muss neu eine kantonal anerkannte Fachperson zugezogen werden.

Glücksspiele wie Roulette, Fahne und Spielautomaten sind in der Schweiz weiterhin nur in Casinos erlaubt. Werden diese Glücksspiele ausserhalb der bewilligten Casinos angeboten, sind sie illegal (z.B. Fahne oder Spielautomaten in einem privaten Club oder einer Bar). Jugendliche noch nicht 18 Unterricht geben Casinos sowie Online-Casinos keinen Zutritt. Jedes Casino muss Massnahmen zum Spielerschutz erarbeiten, welche beschreiben, wie das Casino einer potenziellen Spielsucht sowie den sozial schädlichen Auswirkungen des Spiels vorbeugen oder diese beheben will.

Online Angebot

Schweizer Casinos dürfen gemäss neuem Geldspielgesetz nun auch Online-Casinospiele anbieten. Aktuell gibt es folgende legale Angebote in Schweiz: Baden, Luzern, Pfäffikon, Davos, Interlaken und Bern. Neu haben auch Meyrin und Lugano eine Konzession erhalten. Die Online-Casinos sind zwar an terrestrische Casinos angebunden, gespielt werden kann aber von der ganzen Schweiz aus. Angebote von ausländischen Anbietern werden mittels Netzsperren (IP-Blocking) für Spielende in der Schweiz gesperrt.

Alle zwei beide Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande konnten schon bis auf den heutigen Tag Spiele auch übers Internet vertreiben. Alle anderen Lotterie­ und Wettangebote im Internet sind in der Schweiz weiterhin illegal.

Neuerdings dürfen Swisslos und die Loterie Romande ebenfalls Live-Wetten anbieten. Live-Wetten bieten ein hohes Suchtpotential. Bei allen Online-Lotteriespielen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, der link neu gilt auch für alle Losprodukte im Einzelverkauf ein Mindestalter von 16 Jahren. Gewinne so weit wie 1 Mio. Franken werden nicht mehr besteuert.

Zwei Anbieter sind neu dazu verpflichtet, wie die Casinos ein Sozialkonzept zum Spielerschutz zu erarbeiten und umzusetzen. Lotterien im kleineren Rahmen (Tombolas, Bingo etc.) können von den kantonalen Bewilligungsbehörden genehmigt werden. Wetten sind erlaubt, wenn sie nicht gewerbsmässig sind, das heisst, wenn die eingesetzten Beiträge wieder vollumfänglich ausbezahlt werden (bspw.

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